Energieausweis Ockenheim

Energieausweis Ockenheim

Sie benötigen einen Energieausweis in Ockenheim oder Umgebung? Mit über 300 unabhängigen Sachverständigen deutschlandweit steht die Bauexperts Sachverständigenorganisation Ihnen bei der Erstellung eines Energieausweises in Ockenheim zur Seite.

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Unabhängige Sachverständige für die Erstellung eines Energieausweises in der Nähe von Ockenheim:

Immobiliengutachter Anschrift Kontakt
Cemal Seker Friedrich-Ebert-Straße 49
55130
Mainz
Tel: 06131 464 00 20 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
B. Sc. Daniel Marx, Regionalleitung Rhein-Main Tennelbachstraße 53
65193
Wiesbaden
Tel: 0800 9 81 81 81 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Tennelbachstraße 53
65193
Wiesbaden
Tel: 0800 9 81 81 81 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Tennelbachstraße 53
65193
Wiesbaden
Tel: 0611 236 822 00 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
B. Sc. Daniel Marx, Regionalleitung Rhein-Main Tennelbachstraße 53
65193
Wiesbaden
Tel: 0611 236 822 00 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dipl.-Ing. (FH) Architekt Josua Göttel Mauritiusstraße 42
55232
Alzey
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Frank Ullrich Lembeyestr. 5
55232
Alzey
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Sascha Haub Gleiwitzer Straße 7
65779
Kelkheim
Tel: 06195 989 94 40 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frank Herrmann Im Gründchen 1
55471
Tiefenbach
Tel: 06761 977 91 20 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dipl.-Ing. Agr. Günter Rosenberger Schillerturmstraße 10
67550
Worms
Tel: 06241 707 89 80 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Daniel Kieck Haasstraße 15
64293
Darmstadt
Tel: 06151 493 79 80 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dipl.-Ing. (FH) Sabine Jung Berliner Allee 65
64295
Darmstadt
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Katrin Ehlert Paul-Ehrlich Str. 1a
63225
Langen
Tel: 06103 440 98 00 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dipl. -Ing. (FH) Detlef Schorsch Moltkestraße 14
64295
Darmstadt
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Dipl.-Ing. Andreas Schwarz Pankratiusstraße 48a
64289
Darmstadt
Tel: 06151 493 79 80 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Energieausweis erstellen in Ockenheim

Wenn Sie umziehen oder eine Immobilie erwerben, sollten Sie vorher unbedingt den Energieausweis des Gebäudes genaustens lesen. Er ist bei explodierenden oder schwankenden Energiepreisen wichtiger denn je. Denn es ist der erste Hinweis für Sie, ob Sie in eine Heizkostenfalle investieren oder ziehen. Schließlich verrät er etwas über den Wärmebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche der Immobilie.

Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht, er liefert Daten zur Energieeffizienz und den anfallenden Energiekosten einer Immobilie in Ockenheim. Dieser soll Miet- oder Kaufinteressenten ermöglichen bei Kauf- oder Mietentscheidungen einen Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien erstellen zu können. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern unaufgefordert vorgelegt werden und nach Kaufabschluss übergeben werden. Seit der Energieeinsparverordnung, die seit dem 01. Mai 2014 galt, müssen Verkäufer bzw. Vermieter den Energieeffizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige angeben.

Was hat sich mit dem Gebäudeenergiegesetz geändert?

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss der Energieausweis zusätzlich folgende Daten enthalten:

  • Anfallende CO2-Emissionen
  • Stand der Sanierung
  • Inspektionspflichtige Klimaanlagen; mit Datum der nächsten Inspektion

Mit dem GEG werden noch einige weitere Verschärfungen eingeführt. Hauptsächlich betreffen diese allerdings die Validität der Daten und die Verantwortlichkeit der Aussteller.

In Deutschland werden seit 01. November 2020 Ausstellung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise in Teil 5 [§§ 79 – 88] des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geregelt. Ab 02. Mai 2021 gilt für die Ausstellung, Energieausweis-Aussteller müssen die bereitgestellten Daten sorgfältig überprüfen und dürfen diese nur verwenden und akzeptieren, wenn keine Zweifel an der Richtigkeit bestehen. Eigenheimbesitzer können benötigte Daten für den Energieausweis bereitstellen und sind für die Richtigkeit verantwortlich. Ebenfalls muss der Stand der Sanierung exakt angegeben werden. Wenn inspektionspflichtige Klimaanlagen im Gebäude vorhanden sein sollten, muss der nächste Inspektionstermin abgegeben werden. Anforderungen an Immobilieninserate müssen alle Pflichtangaben zum Energieverbrauch enthalten.

Effizienzklasse E ist bei Wohngebäude Standard

So schlecht die Effizienzklasse E bei einem Haushaltsgerät ist, im Wohngebäudebestand ist die Klasse E der Durchschnitt. Ein typisches Wohngebäude in Deutschland und auch in Ockenheim verbraucht jährlich ca. 160 kWh/m², ein effizientes Neubaugebäude der Klasse A dagegen pro Jahr nur ca. 50 kWh/m². Beim durchschnittlichen Gaspreis Anfang 2022 wäre dies ein Preisunterschied von ungefähr 15, - €.

Stellen Sie die richtigen Fragen bei der Haus- oder Wohnungsbesichtigung

Bei einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung erhalten Sie über den Energieausweis einen ersten Eindruck über den energetischen Stand der Immobilie. Trotzdem sollten Sie sich über folgende Punkte informieren:

  • wann oder ob die Außenwände, Keller- und oberste Geschossdecken gedämmt wurden
  • ob die Heizungsanlage erneuert wurde – oder wann eine Sanierung ansteht
  • ob die Türen und Fenster zwei- bzw. dreifach verglast sind
  • ob die Wohnung an unbeheizte Flächen angrenzt
  • wie hoch der Heizenergieverbrauch früherer Mieter_innen war


Ausstellung und Kosten Energieausweis Ockenheim

Zur Ausstellung von Bedarfs- und Energieausweisen sind nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen berechtigt, die gewisse Aus- und Weiterbildungen sowie Berufspraxis nachweisen können. Hierzu gehören z. B. Energieberater_innen, Ingenieur_innen, Sachverständige oder auch Architekt_innen. Das GEG weist sämtliche Voraussetzungen auf, es fehlt jedoch ein amtliches Zertifikat der Zulassung. Aus diesem Grund sind verlässliche Angaben für Sie als Auftraggeber_in besonders wichtig, dass alle Anforderungen des GEG erfüllt werden. Wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig Energieausweise oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt, ohne dazu berechtigt zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit, diese kann mit bis zu 10.000, - € Bußgeld bestraft werden.

Die Kosten zur Erstellung eines Energieausweises in Ockenheim dürfen nicht an Mieter umgelegt werden. Grundsätzlich fallen die Kosten individuell und sehr unterschiedlich aus. Die Komplexität einer Immobilie inkl. der Energieverbrauchenden und -produzierenden Anlagen hat auf die Kosten Einfluss.

In den meisten Fällen umfasst der Energieausweis ca. 5 Seiten und enthält eine neben den wichtigen Energiekennwerten der Immobilie weitere Angaben sowie z. B. Empfehlungen zur Haussanierung. Wärmebedarfsausweise oder Energiepässe, die vor Mai 2014 ausgestellt wurden, können in der damals gültigen Form weiterhin verwendet werden, solange diese nicht älter als 10 Jahre sind.

Tipp: Bevor Sie sich entscheiden, wer Ihnen einen Energieausweis ausstellt, sollten Sie sich vergewissern, dass die fachkundige Person folgende Leistungen ausdrücklich zusichert

  • Vertrag mit genauer Leistungsbeschreibung
  • Datenschutzzusicherung für alle errechneten und übermittelten Daten
  • Datenerhebung und Ortstermin


Wann benötigte ich einen Energieausweis?

In der Energiesparverordnung wird laut Gebäudeenergiegesetz ein Energieausweis benötigt, wenn ein dauerhaft genutztes und beheiztes Gebäude neu vermietet, verkauft, verpachtet oder neu gebaut wird bzw. umfangreich saniert wird. Kein Energieausweis ist erforderlich für thermisch nicht konditionierte Gebäude, nicht beheizte Gebäude, Baudenkmäler, Gewächshäuser und einige andere Gebäude.

Welche Angaben aus dem Energieausweis müssen in Inseraten aufgeführt werden?

Alle Angaben aus dem Energieausweis die einen Rückschluss auf den Energieverbrach eines Objektes geben, müssen angegeben werden bei einem Vermiet- oder Verkaufsinserat. Folgende Informationen müssen zur Verfügung stehen:

  • Art des Ausweises (verbrauchs- o. Bedarfsausweis)
  • Energieverbrauch
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
  • Baujahr des Objektes


Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Sofern keine umfangreichen Sanierungen/Umbauten vorgenommen werden, ist ein Energieausweis 10 Jahre gültig. Werden Änderungen an der Gebäudehülle vorgenommen oder wird das Gebäude erweitert nach § 80 Abs. 2 GEG, verliert der Energieausweis seine Gültigkeit und es muss ein neuer ausgestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, der eine bildet, den Energiebedarf (Bedarfsausweis) ab und der andere den Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass für den Bedarfsausweis die Werte berechnet, werden aus theoretisch angenommen Werten für Wasser und Heizung. Wohingegen bei dem Verbrauchsausweis die Werte aus dem tatsächlichen Verbrauch wie z. B. Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre ermittelt wird. In der Regel genügt ein Verbrauchsausweis nicht, meistens ist ein Bedarfsausweis notwendig.

Ausstellung Energieausweis Ockenheim mit unabhängigen Bauexperts Sachverständigen

Bauexperts Sachverständige haben mindestens eine der nachfolgenden nachgewiesenen Qualifikationen von einer unabhängigen dritten Instanz:

  • Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
  • Staatlich geprüfter Sachverständiger
  • Durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle zertifizierter Sachverständiger (z.B. TÜV Rheinland, TÜV Süd, DEKRA, IQ-Zert)


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